Innenhof Kieferorthopädie Erlangen

Patienteninformationen

Information über die medizinische und rechtliche Notwendigkeit der Funktionsdiagnostik

Liebe Patienten, sehr geehrte Eltern!

Die Untersuchung des Kiefergelenks bzw. des Kauorgans ist vor einer kieferorthopädischen Behandlung aus medizinischen, rechtlichen und forensischen Gründen unerläßlich. Das Kiefergelenk ist das Hauptwachstumszentrum des Unterkiefers. Die fachgerechte Behandlung einer Zahn- bzw. Kieferfehlstellung ist von den Informationen abhängig, die wir über die Lage und den Zustand der Kiefergelenke und der Muskulatur gewinnen können. Aus diesem Grund hält die Deutsche Gesellschaft für Zahn- Mund- und Kiefer-Heilkunde (DGZMK) sowie die Deutsche Gesellschaft für Funktionsdiagnostik vor jeder kieferorthopädischen Behandlung auch bei Kindern und Jugendlichen eine Funktionsdiagnostik für unbedingt notwendig. (Nachzulesen in den „Zahnärztlichen Mitteilungen“ 7/03 sowie auf unserer Internetseite).

Eine Unterlassung dieser Maßnahme kann zu fehlerhaften Behandlungen führen, das Kiefergelenk negativ verändern und eine Zwangsposition des Unterkiefers hervorrufen, die unter Umständen zu Kiefergelenk-/ Nackenschmerzen und eingeschränkter Mundöffnung bis zu Migräne führen kann. Aus rechtlicher Sicht ist jeder Zahnarzt verpflichtet eine funktionsdiagnostische und analytische Maßnahme durchzuführen, bevor eine Bisslage verändert wird. Kollegen, die diese Untersuchung nicht durchgeführt haben aus mangelnder Kenntnis bzw. weil die Patienten nicht bereit waren, die Analyse zu bezahlen, wurden zu Schadenersatz verurteilt (Schleswig- Holsteinisches Oberlandesgericht 4U145/91und Landgericht Lübeck 30129/90, LG Braunschweig 2S 916/00).

Sollte ein Sachbearbeiter ihrer Krankenkasse ihnen eine anderweitige Information gegeben haben, so kann das nur auf mangelnden Kenntnissen in diesem Bereich beruhen. Bitte verlangen Sie in diesem Fall eine schriftliche Stellungnahme eines kompetenten Ansprechpartners ihrer Krankenkasse, der mit diesem Themenkomplex vertraut ist, bzw. legen sie ihm unser Schreiben vor und bitten Ihn um Kontaktaufnahme mit uns.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen Grüßen

Ihre Praxis Dres. Sabbagh / Wirth

Selbstligierende Brackets

Selbstligierende Brackets sind mit einem innovativen kleinen Klappverschluss versehen, der den Drahtbogen im Bracketschlitz hält. Bei den herkömmlichen Brackets hingegen wird der Drahtbogen durch kleine Gummiringe oder Drähtchen (Ligaturen) festgehalten.

Der Verzicht auf diese Gummiringe / Ligaturen bei den selbstligierenden Brackets verringert den Reibungswiderstand bei der Zahnbewegung. dadurch können geringere Kräfte eine angenehmere und schnellere Zahnbewegung ermöglichen.

Keramikbrackets

Zahnfarbene, nicht allergene ästhetische Brackets der neuesten Generation dadurch optisch kaum auffällig und qualitativ besser als Kunststoff-Brackets, da präziser, stabiler und farbbeständig.
Rufen Sie uns für weitere Informationen oder vereinbaren Sie einen Termin!

Mini Brackets

Diese kleineren Brackets sind besonders geeignet für Patienten, die Blasinstrumente spielen.

Häufig gestellte Fragen (F.A.Q.)

Zahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlung?

Wenn der Befund mindestens in KIG 3 („Kieferorthopädische Indikationsgruppen“) einzustufen ist, besteht ein Leistungsanspruch in Form einer Grundversorgung. Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Kostenübernahme nur bei gravierenden Kieferfehlstellungen gegeben.

Wann sollte mein Kind erstmals dem Kieferorthopäden vorgestellt werden?

Das Hauptbehandlungsalter liegt um das zehnte Lebensjahr herum. Es gibt jedoch Zahn- oder Gebissfehlstellungen, deren Behandlung bereits nach dem Durchbruch aller Milchzähne angezeigt ist (Frühbehandlung) oder um schädlichen Angewohnheiten (Daumenlutschen, Mundatmung, Zungenfehlfunktion) entgegenzuwirken.

Wie lange dauert eine Behandlung?

In der Regel beträgt die Dauer einer Behandlung zwei bis drei Jahre. Am Beginn steht eine lose Spange, meistens sind anschließend Brackets zur Feineinstellung der Zahnkontakte notwendig. Am Ende wird die neue Zahnstellung eine gewisse Zeit noch stabilisiert.

Kann ich meine Zähne auch als Erwachsener korrigieren lassen?

Zähne kann man in jedem Alter bewegen. Erwachsene müssen die Behandlung jedoch meist selbst bezahlen.